Garantiearten in Deutschland
Beim Autokauf greifen meist zwei Ebenen: Herstellergarantie und gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers. Bei Gebrauchtwagen ist entscheidend, was davon noch gilt.
Herstellergarantie. Neuwagen deutscher Marken kommen üblicherweise mit 2 Jahren Herstellergarantie ohne Kilometerlimit. Für Hochvoltbatterien (E-Autos) gelten oft eigene Regeln (z. B. bis 8 Jahre/160 000 km). Zusätzlich gibt es lange Durchrostungsgarantien sowie optionale verlängerte Garantien/Servicepakete.
Gewährleistung des Verkäufers. Seit 2022 gilt bei Gebrauchten vom Händler in der Regel mindestens 1 Jahr Gewährleistung. Verborgene Mängel (kein Verschleiß) müssen zunächst nachgebessert werden, bevor weitere Rechte greifen.
Wichtig: Herstellergarantien übertragen sich nicht immer automatisch beim Weiterverkauf. Wir prüfen daher stets dokumentierte Restgarantie und Übergabebedingungen.
Privatkauf: Gibt es Garantie & kann man zurückgeben?
Beim Privatkauf wird die Gewährleistung fast immer ausgeschlossen („gekauft wie gesehen“). Rückgabe ist dann nur in Ausnahmefällen (z. B. Arglist) realistisch. Umso wichtiger sind unabhängige Diagnose, VIN-Check und eine saubere Dokumentation vor der Unterschrift.
Rechtlich lässt sich ein vor dem Kauf bestehender, wesentlicher Mangel durchsetzen – praktisch jedoch oft langwierig. Besser: vorher prüfen lassen statt später streiten.
Händler, Autohaus, Auktion – was gilt wo?
Marken-/Vertragshändler
Neuwagen: Herstellergarantie + Gewährleistung. Gebrauchte: i. d. R. mind. 12 Monate Gewährleistung; häufig Option auf Anschlussgarantie.
- Pro: klare Prozesse, belegte Historie, oft Kulanz
- Kontra: teils höhere Preise
Freies Autohaus
Konditionen variieren – 6–12 Monate Gewährleistung bis hin zu Ausschlüssen. Vertrag gründlich lesen: Abdeckung, Fristen, Limits, Selbstbehalte.
- Wartungspflichten & Laufleistung beachten
- Restgarantien schriftlich bestätigen lassen
Auktion
Meist „as is“ – ohne Garantie/Rückgabe. Vollständige Vorab-Diagnose inkl. realistischer Reparaturkalkulation ist Pflicht.
- Nur mit klarem Risiko-/Preisverständnis bieten
Unser Tipp: Garantie- & Gewährleistungsbedingungen vor dem Kauf schriftlich klären und dokumentieren – wir übernehmen das gern im Rahmen unseres Checks.
Garantie & Servicehistorie prüfen – Schritt für Schritt
- Dokumente: Erstzulassung, Serviceheft/digitale Einträge, TÜV/AU, Rechnungen.
- VIN-Check: Unfälle, Pfandrechte, Laufleistungen, Einschränkungen – Report abrufen.
- Garantiebedingungen: Laufzeit, km-Limits, abgedeckte Baugruppen, Ausschlüsse, Wartungspflichten.
- Bestätigung: Bedingungen & Restlaufzeit schriftlich vom Händler bestätigen lassen.
- Technikcheck: OBD-Diagnose & Vor-Ort-Sichtung als Beweis vor Vertragsabschluss.
Tipp: Im Kaufvertrag die Übertragung von Rest-/Anschlussgarantien festhalten – mit Datum & Kilometerstand.
Wartung beim Händler oder in freier Werkstatt – was passiert mit der Garantie?
Nach EU-Recht darf die Herstellergarantie nicht allein deshalb entfallen, weil Wartungen in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden – sofern Herstellervorgaben eingehalten und geeignete Teile verwendet werden. Belege/Einträge aufbewahren!
- Vertragshändler: bei komplexen Garantiefällen oft die schnellste Lösung (Originalteile, Mobilität etc.).
- Freie Werkstatt: reguläre Wartungen (Öl, Filter, Bremsen) zulässig – Garantieverlust droht bei minderwertigen Teilen oder verpassten Intervallen.
Mythen & Realität zur Garantie – Tipps von Sicher-Check
- Mythos: „Nach einem Jahr haftet der Verkäufer nicht mehr.“ Realität: Beim Händlerkauf gibt es bei Gebrauchten i. d. R. mind. 12 Monate Gewährleistung.
- Mythos: „Auktionswagen sind immer ohne jede Absicherung.“ Realität: Meist ja, aber es gibt Ausnahmen. In jedem Fall gilt: besonders sorgfältig prüfen.
- Mythos: „Service außerhalb des Händlers killt sofort die Garantie.“ Realität: Nein, solange Vorgaben & Teile passen – Nachweise aufbewahren.
- Mythos: „Nach zwei Jahren ist alles Pech.“ Realität: Bei verschwiegenen Vorschäden/Manipulationen bestehen weiterhin Ansprüche – Dokumentation ist entscheidend.
Wichtige Punkte im Kaufvertrag
- Übernahme & Restlaufzeit von Hersteller-/Anschlussgarantie (Datum, km-Stand).
- Auflistung enthaltener Garantieprodukte/Versicherungen + Ablauf im Schadensfall.
- Festhalten gefundener Mängel & Vereinbarungen (Nachbesserung/Preisnachlass).
- Dokumentenliste: Teil I/II, Servicehistorie, TÜV/AU, Händlerbestätigungen.
So hilft Sicher-Check – Prüfung vor dem Kauf
Wir sind in Berlin, Potsdam und bundesweit für Sie da: Vor-Ort-Sichtung, Diagnose vor dem Kauf, VIN- & Dokumentenprüfung, Verifizierung der Garantiebedingungen – alles in einem strukturierten Bericht. Auf Wunsch begleiten wir Verhandlung & Vertragsabschluss.
Zusätzliche Tipps von Sicher-Check
Lesen Sie Kaufvertrag und Fahrzeugunterlagen genau. Wir prüfen u. a.: Rest-Herstellergarantie, korrekte Übergabeprotokolle, Garantie-/Ausschlussklauseln. Wir beraten zu Anschlussgarantien (Serviceverträge) und kompletter Dokumentation, damit Sie wissen, welche Rechte Sie haben und wofür der Verkäufer einsteht.