Blog / Auto · Veröffentlicht: 03.10.2025 · Deutschland

Garantien beim Autokauf in Deutschland – was wirklich abgedeckt ist & wie Sie das prüfen

Wer einen Wagen in Deutschland kauft, sollte wissen, welche Garantien für neue und gebrauchte Fahrzeuge gelten, worin sich Herstellergarantie und Gewährleistung des Händlers unterscheiden und was beim Privatkauf bzw. auf Auktionen gilt. Dieser Praxisleitfaden von Sicher-Check liefert Checklisten und erklärt, wie Vor-Ort-Sichtung, Diagnose vor dem Kauf und Dokumentenprüfung Sie vor Risiken schützen.

Garantie Neu & Gebraucht Dokumentencheck Risiken minimieren
Garantien beim Autokauf in Deutschland – einfach erklärt
Neu- & Gebrauchtwagen: Welche Garantien gelten und was wird real abgedeckt?

Garantiearten in Deutschland

Beim Autokauf greifen meist zwei Ebenen: Herstellergarantie und gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers. Bei Gebrauchtwagen ist entscheidend, was davon noch gilt.

Herstellergarantie. Neuwagen deutscher Marken kommen üblicherweise mit 2 Jahren Herstellergarantie ohne Kilometerlimit. Für Hochvoltbatterien (E-Autos) gelten oft eigene Regeln (z. B. bis 8 Jahre/160 000 km). Zusätzlich gibt es lange Durchrostungsgarantien sowie optionale verlängerte Garantien/Servicepakete.

Gewährleistung des Verkäufers. Seit 2022 gilt bei Gebrauchten vom Händler in der Regel mindestens 1 Jahr Gewährleistung. Verborgene Mängel (kein Verschleiß) müssen zunächst nachgebessert werden, bevor weitere Rechte greifen.

Wichtig: Herstellergarantien übertragen sich nicht immer automatisch beim Weiterverkauf. Wir prüfen daher stets dokumentierte Restgarantie und Übergabebedingungen.

Privatkauf: Gibt es Garantie & kann man zurückgeben?

Beim Privatkauf wird die Gewährleistung fast immer ausgeschlossen („gekauft wie gesehen“). Rückgabe ist dann nur in Ausnahmefällen (z. B. Arglist) realistisch. Umso wichtiger sind unabhängige Diagnose, VIN-Check und eine saubere Dokumentation vor der Unterschrift.

Rechtlich lässt sich ein vor dem Kauf bestehender, wesentlicher Mangel durchsetzen – praktisch jedoch oft langwierig. Besser: vorher prüfen lassen statt später streiten.

Händler, Autohaus, Auktion – was gilt wo?

Marken-/Vertragshändler

Neuwagen: Herstellergarantie + Gewährleistung. Gebrauchte: i. d. R. mind. 12 Monate Gewährleistung; häufig Option auf Anschlussgarantie.

  • Pro: klare Prozesse, belegte Historie, oft Kulanz
  • Kontra: teils höhere Preise

Freies Autohaus

Konditionen variieren – 6–12 Monate Gewährleistung bis hin zu Ausschlüssen. Vertrag gründlich lesen: Abdeckung, Fristen, Limits, Selbstbehalte.

  • Wartungspflichten & Laufleistung beachten
  • Restgarantien schriftlich bestätigen lassen

Auktion

Meist „as is“ – ohne Garantie/Rückgabe. Vollständige Vorab-Diagnose inkl. realistischer Reparaturkalkulation ist Pflicht.

  • Nur mit klarem Risiko-/Preisverständnis bieten

Unser Tipp: Garantie- & Gewährleistungsbedingungen vor dem Kauf schriftlich klären und dokumentieren – wir übernehmen das gern im Rahmen unseres Checks.

Garantie & Servicehistorie prüfen – Schritt für Schritt

  • Dokumente: Erstzulassung, Serviceheft/digitale Einträge, TÜV/AU, Rechnungen.
  • VIN-Check: Unfälle, Pfandrechte, Laufleistungen, Einschränkungen – Report abrufen.
  • Garantiebedingungen: Laufzeit, km-Limits, abgedeckte Baugruppen, Ausschlüsse, Wartungspflichten.
  • Bestätigung: Bedingungen & Restlaufzeit schriftlich vom Händler bestätigen lassen.
  • Technikcheck: OBD-Diagnose & Vor-Ort-Sichtung als Beweis vor Vertragsabschluss.

Tipp: Im Kaufvertrag die Übertragung von Rest-/Anschlussgarantien festhalten – mit Datum & Kilometerstand.

Wartung beim Händler oder in freier Werkstatt – was passiert mit der Garantie?

Nach EU-Recht darf die Herstellergarantie nicht allein deshalb entfallen, weil Wartungen in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden – sofern Herstellervorgaben eingehalten und geeignete Teile verwendet werden. Belege/Einträge aufbewahren!

  • Vertragshändler: bei komplexen Garantiefällen oft die schnellste Lösung (Originalteile, Mobilität etc.).
  • Freie Werkstatt: reguläre Wartungen (Öl, Filter, Bremsen) zulässig – Garantieverlust droht bei minderwertigen Teilen oder verpassten Intervallen.

Mythen & Realität zur Garantie – Tipps von Sicher-Check

  • Mythos: „Nach einem Jahr haftet der Verkäufer nicht mehr.“ Realität: Beim Händlerkauf gibt es bei Gebrauchten i. d. R. mind. 12 Monate Gewährleistung.
  • Mythos: „Auktionswagen sind immer ohne jede Absicherung.“ Realität: Meist ja, aber es gibt Ausnahmen. In jedem Fall gilt: besonders sorgfältig prüfen.
  • Mythos: „Service außerhalb des Händlers killt sofort die Garantie.“ Realität: Nein, solange Vorgaben & Teile passen – Nachweise aufbewahren.
  • Mythos: „Nach zwei Jahren ist alles Pech.“ Realität: Bei verschwiegenen Vorschäden/Manipulationen bestehen weiterhin Ansprüche – Dokumentation ist entscheidend.

Wichtige Punkte im Kaufvertrag

  • Übernahme & Restlaufzeit von Hersteller-/Anschlussgarantie (Datum, km-Stand).
  • Auflistung enthaltener Garantieprodukte/Versicherungen + Ablauf im Schadensfall.
  • Festhalten gefundener Mängel & Vereinbarungen (Nachbesserung/Preisnachlass).
  • Dokumentenliste: Teil I/II, Servicehistorie, TÜV/AU, Händlerbestätigungen.

So hilft Sicher-Check – Prüfung vor dem Kauf

Wir sind in Berlin, Potsdam und bundesweit für Sie da: Vor-Ort-Sichtung, Diagnose vor dem Kauf, VIN- & Dokumentenprüfung, Verifizierung der Garantiebedingungen – alles in einem strukturierten Bericht. Auf Wunsch begleiten wir Verhandlung & Vertragsabschluss.

Zusätzliche Tipps von Sicher-Check

Lesen Sie Kaufvertrag und Fahrzeugunterlagen genau. Wir prüfen u. a.: Rest-Herstellergarantie, korrekte Übergabeprotokolle, Garantie-/Ausschlussklauseln. Wir beraten zu Anschlussgarantien (Serviceverträge) und kompletter Dokumentation, damit Sie wissen, welche Rechte Sie haben und wofür der Verkäufer einsteht.

FAQ – Garantien beim Autokauf

Kann ich die Herstellergarantie verlängern?

Ja, viele Marken bieten kostenpflichtige Programme. Achten Sie auf Laufzeiten, km-Limits und abgedeckte Baugruppen.

Was ist typischerweise ausgeschlossen?

Verschleißteile (Bremsen, Reifen), Kosmetik, Schäden durch Tuning/Fehlgebrauch, Betriebsstoffe; Glas/Leuchtmittel häufig eingeschränkt.

Defekt direkt nach Händlerkauf – was tun?

Mangel schriftlich anzeigen, Belege sichern (Diagnose, Fotos/Videos), angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.

Überträgt sich Rest-/Anschlussgarantie beim Verkauf?

Oft ja – wenn vertraglich vorgesehen und korrekt dokumentiert. Unbedingt schriftlich festhalten.

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Die Inhalte unserer Blogartikel spiegeln die persönliche Meinung der Autor:innen wider und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken.
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