GPS-Ortung ist nicht per se verboten – die Details entscheiden.
GPS-Tracking bei Carsharing und Mietwagen: Anbieter von Carsharing und Autovermietungen statten ihre Fahrzeuge häufig mit GPS-Ortungstechnik aus, um Diebstähle aufzuklären und Vertragsverstöße zu verhindern. Das ist grundsätzlich zulässig, aber nur unter strengen Bedingungen. Kunden müssen vorab informiert und einverstanden sein – etwa durch Hinweis in den AGB oder eine Einwilligung beim Mietvertrag . Heimliche Ortung ohne Wissen des Mieters stellt einen schweren Eingriff ins Persönlichkeitsrecht dar und ist ordnungswidrig. So hat z.B. der Hamburger Datenschutzbeauftragte 2012 gegen Europcar ein Bußgeld verhängt, weil der Anbieter 1.300 Mietwagen ohne Kenntnis der Fahrer per GPS verfolgte. Seitdem müssen Mieter solchen Ortungen ausdrücklich zustimmen, ansonsten dürfen Verleiher keine Bewegungsprofile erstellen. Auch ein Gericht in München bestätigte 2014, dass eine Autovermietung ihr Fahrzeug per GPS orten und bei Vertragsverstoß stilllegen durfte – aber nur, weil der Mietvertrag die Nutzung der Ortungstechnik vorsah spiegel.de. Merke: Bei Carsharing/Mietwagen darf GPS nur mit transparenter Information und berechtigtem Interesse eingesetzt werden.
Navigations-App im Auto – Ortungsfunktionen sind allgegenwärtig, doch ihr Einsatz zur Überwachung erfordert in Deutschland klare rechtliche Grundlagen.
1. Rechtliche Grundlagen in Deutschland
GPS-Ortung greift in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Je nach Konstellation können Strafrecht (z. B. § 201 StGB – Vertraulichkeit des Wortes ist bei Audio relevant; in Tracker-Fällen sind eher Nachstellungs-/Datenschutzaspekte maßgeblich), Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG) sowie Zivil- und Arbeitsrecht betroffen sein. Grundsatz: Eine Ortung ist nur zulässig, wenn ein legitimer Zweck besteht und die Rechte der betroffenen Person gewahrt werden.
DSGVO/BDSG: Standortdaten sind personenbezogene Daten. Verarbeitung nur mit Rechtsgrundlage (Einwilligung, berechtigtes Interesse, § 26 BDSG im Beschäftigungskontext), Datensparsamkeit, Transparenz, Zweckbindung.
Persönlichkeitsrecht: Unzulässige dauerhafte Überwachung kann zivilrechtliche Ansprüche (Unterlassung, Schadensersatz) nach sich ziehen.
Strafrechtliche Risiken: Heimliches Verfolgen kann – je nach Fallgestaltung – u. a. als Nachstellung (§ 238 StGB) oder Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs gewertet werden.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fällen bitte an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt wenden.
2. Privatpersonen: Partner, Bekannte & Eigentum
Heimliches Tracken von Personen (z. B. Partner/in, Ex-Partner/in, Bekannte) ist in aller Regel unzulässig. Ohne ausdrückliche, informierte Einwilligung der betroffenen Person fehlt die Rechtsgrundlage. Das gilt auch dann, wenn Sie Eigentümer/in des Fahrzeugs sind, die Person es aber nutzt.
Kinder/Angehörige: Bei Minderjährigen ist die Lage diffizil; eine Ortung kann in engen Grenzen zum Kindeswohl zulässig sein. Bei volljährigen Angehörigen ist eine Einwilligung notwendig.
Eigene Gegenstände: Einen eigenen Anhänger, Oldtimer oder Roller zu sichern (Diebstahlschutz) ist zulässig – solange keine Personen permanent überwacht werden.
Nachbarschaft/Konflikte: GPS-Tracker heimlich am fremden Auto anzubringen, ist unzulässig und kann straf- sowie zivilrechtliche Folgen haben.
GPS-Tracker in Leasing- und Firmenwagen: Bei Leasingfahrzeugen oder Dienstwagen gelten ähnliche Prinzipien. Der Leasinggeber darf das Auto nicht ohne Weiteres tracken, solange der Leasingnehmer es nutzt – es sei denn, im Vertrag wurde eine Ortung z.B. zur Diebstahlsicherung vereinbart. Für Firmenwagen ist GPS-Überwachung nur erlaubt, wenn sie für betriebliche Zwecke erforderlich ist und Mitarbeiter zugestimmt haben oder eine andere Rechtsgrundlage greift. Arbeitnehmer müssen über jede Ortung informiert werden; heimliches Tracking von Angestellten ist verboten. Zudem darf die Überwachung nur während der Arbeitszeit und zu legitimen Zwecken (Routenoptimierung, Einsatzkoordination etc.) erfolgen, nicht in der Freizeit. Betriebsräte haben Mitbestimmungsrecht bei technischen Überwachungseinrichtungen (§ 87 Abs.1 Nr.6 BetrVG). Bei Privatleasing ist man zwar kein Mitarbeiter, aber als faktischer Nutzer hat man ähnliche Persönlichkeitsrechte – der Leasinggeber dürfte also ebenfalls nicht „einfach so“ heimlich orten.
Privatfahrzeuge in der Familie: Als Privatperson darf man sein eigenes Auto mit einem GPS-Tracker ausstatten, z.B. um es nach Diebstahl wiederzufinden. Wichtig: Dieses Gerät darf jedoch nicht zur heimlichen Überwachung anderer Personen missbraucht werden. Wenn also Familienmitglieder das Auto mitbenutzen, sollte offen kommuniziert werden, dass ein Tracker vorhanden ist. Verfolgt z.B. ein eifersüchtiger Ehemann ohne Wissen seiner Frau per GPS deren Fahrten, verletzt er ihr Persönlichkeitsrecht und macht sich möglicherweise strafbar. Der Bundesgerichtshof hat 2013 entschieden, dass heimliche GPS-Überwachung grundsätzlich strafbar ist (Urteil vom 04.06.2013, Az. 1 StR 32/13). Nur in extremen Ausnahmefällen – etwa einer akuten Notwehrsituation, in der ein überwiegendes berechtigtes Interesse an der Ortung besteht – könnte so ein Eingriff gerechtfertigt sein . Im Normalfall drohen jedoch Geldstrafen oder Freiheitsstrafen sowie zivilrechtliche Ansprüche, wenn man ohne Einwilligung jemanden via Fahrzeugortung überwacht.
Muss man Freunde informieren, wenn man ihnen sein Auto mit Tracker leiht? Ja, unbedingt. Wer einem Bekannten oder Familienmitglied sein mit GPS ausgestattetes Auto überlässt, sollte offenlegen, dass das Fahrzeug geortet werden kann. Ohne Wissen der fahrenden Person darf keine Überwachung erfolgen. Abgesehen von der moralischen Komponente – Vertrauen statt Ausspionieren – verlangt auch der Datenschutz Transparenz. Im privaten Bereich greift zwar die DSGVO nicht direkt unter Familienangehörigen, aber das allgemeine Persönlichkeitsrecht gilt dennoch. Heimliches Aufzeichnen von Bewegungsdaten kann als Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gewertet werden. Im Streitfall würde ein Gericht solche unerlaubt erlangten GPS-Daten nicht als Beweis zulassen und den Überwachenden eher sanktionieren, als dessen Verhalten zu billigen. Kurzum: Der Eigentümer darf sein Auto schützen, aber nicht zum Peilsender für ahnungslose Mitmenschen machen.
Auto verleihen – Wer sein Fahrzeug mit Ortungstechnik ausstattet, muss Nutzer darüber informieren. Heimliches GPS-Tracking von Freunden oder Familienmitgliedern ist unzulässig anwalt-suchservice.de.
3. Unternehmen & Dienstwagen
Für Dienstwagen, Poolfahrzeuge und Flotten kann GPS-Ortung rechtmäßig sein, wenn sie transparent erfolgt und ein legitimer Zweck vorliegt (z. B. Routenplanung, Sicherheit, Diebstahlschutz, Nachweis von Lieferzeiten). Voraussetzungen:
Rechtsgrundlage: i. d. R. berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder § 26 BDSG im Beschäftigungskontext.
Auftragsverarbeitung: Vertrag nach Art. 28 DSGVO mit Telematik-Dienstleistern.
Ohne diese Vorkehrungen drohen Bußgelder und arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen.
4. Mietwagen & Carsharing
Vermieter setzen Telematik zur Fahrzeuglogistik und Diebstahlprävention ein. Zulässig ist dies, wenn Kund:innen bei Buchung klar informiert werden, wofür Daten erhoben werden, und wenn keine übermäßige Profilbildung erfolgt. Eine heimliche Personenüberwachung ist unzulässig.
5. Verdacht auf heimliche Ortung – was tun?
Dokumentieren: Verdächtige Bauteile fotografieren (z. B. Magnet-Tracker am Unterboden, OBD-Dongle).
Technische Prüfung: Professionelle TSCM-Kontrolle (HF-Analyse, visuelle Inspektion, Bordnetz-Check). Wir arbeiten diskret in Berlin & Brandenburg.
Rechtssicher handeln: Bei mutmaßlich illegalem Tracking Rechtsrat einholen; Gerät nicht vorschnell zerstören – Beweise sichern.
6. Fazit & Beratung
GPS-Ortung von Fahrzeugen ist zweckgebunden und nur unter klaren Bedingungen erlaubt. Für Privatpersonen gilt: Menschen heimlich zu verfolgen ist tabu. Unternehmen dürfen orten, wenn sie Transparenz, Datensparsamkeit und DSGVO-Pflichten einhalten. Wenn Sie einen Tracker vermuten oder eine Flottenlösung rechtssicher planen möchten, unterstützen wir Sie gern – technisch und diskret.