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GPS-Ortung von Firmenwagen: Organisation und Verdachtsfall

GPS-Tracking sinnvoll & rechtssicher nutzen – und richtig handeln, wenn Sie unerlaubte Fremdortung vermuten.

Veröffentlicht: 02.10.2025 Lesezeit: 7–9 Min.
Firmenwagen mit eingeblendetem GPS-Symbol – Flottenortung

b) Verdacht auf Fremdortung

Manchmal besteht der Verdacht, dass unbefugte Dritte einen GPS-Tracker im Firmenwagen versteckt haben – ein erhebliches Sicherheits- und Datenschutzrisiko. Sicher-Check hilft so:

  • Fahrzeugprüfung durch Techniker: Kontrolle typischer Verstecke – Unterboden (Magnete am Rahmen, Stoßstange, Motorraum), Kofferraum, hinter dem Armaturenbrett, Innenraum.
  • Funkanomalien finden: Mit Spektrumanalysator erkennen wir funkgesteuerte Tracker und verfolgen das Signal zur Quelle.
  • Sofortige Aufklärung: Wird ein Gerät gefunden, erläutern wir Typ/Funktionsweise und unterstützen beim Entfernen.
  • Behörden einbinden: Bei konkreten Hinweisen auf illegale Ortung empfehlen wir, die Polizei einzuschalten; gefundene Spuren können wir übergeben.
Techniker inspiziert Unterboden auf magnetische GPS-Tracker

Typische Fremdtracker sind magnetisch und außen angebracht – wir prüfen gründlich.

Zusammenfassung

GPS-Tracking im Firmenwagen ist erlaubt – bei transparenter Umsetzung und Zustimmung der Mitarbeiter. Nutzen Sie die Technik sachgerecht und vertrauensvoll. Und im Verdachtsfall stehen wir für eine diskrete, professionelle Überprüfung bereit – ob Sie als Fuhrparkleitung Tracking einführen oder ein verdächtiges Gerät gefunden haben.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Für die konkrete Ausgestaltung (z. B. Betriebsvereinbarung, DSGVO) sollten Sie juristischen Rat einholen.

Haftungsausschluss:
Die Inhalte in unseren Blogartikeln spiegeln die persönliche Meinung der Autoren wider und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken.
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