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Auto-Export aus Deutschland: Dokumente, Kennzeichen, Vorlagen

Der kompakte Praxis-Guide: Welche Kennzeichen für die Überführung, welche Unterlagen (Kaufvertrag, Rechnung, Ausfuhranmeldung) erforderlich sind, worauf Sie achten sollten – plus sofort nutzbare Downloads.

1) Welche Kennzeichen für Überführung/Export?

TypEinsatzgebietLaufzeitErforderlichHinweise
Kurzzeitkennzeichen gelber Balken, 5 Tage Deutschland bis 5 Tage eVB (Versicherungscode), Basisunterlagen bei der Zulassungsstelle Für Probefahrt/Überführung innerhalb DE. Nicht für Grenzübertritt.
Ausfuhrkennzeichen „rote“ Exportkennzeichen Ausfuhr aus der EU oft ~1 Monat* abhängig von Versicherung/TÜV und Kommune Beantragung bei der Zulassungsstelle; Nummer in der Ausfuhranmeldung angeben Für grenzüberschreitende Fahrt; wichtig für den Exportnachweis (USt).

Achtung: Fristen/Anforderungen variieren je Kommune. Maßgeblich ist Ihre Zulassungsstelle.

Wie erhält man den eVB-Code und meldet ein Fahrzeug an?

Den eVB-Code zu erhalten ist einfach: Sie wählen eine Versicherung (online oder über einen Agenten), schließen eine Kfz-Haftpflicht- bzw. Kasko-Versicherung ab und übermitteln Ihre persönlichen Daten sowie die Fahrzeugdaten. Anschließend erhalten Sie Ihren persönlichen eVB-Code per E-Mail oder SMS. Bei Ihrem Termin in der Zulassungsstelle legen Sie die erforderlichen Unterlagen vor: Ausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil I, gültige TÜV-Bescheinigung und den eVB-Code. Sobald die Zulassung abgeschlossen ist, wird der Versicherungsschutz offiziell aktiv.

Sonderfälle bei der Kennzeichenvergabe

  • Kurzzeitkennzeichen – gelbe, bis zu 5 Tage gültige Kennzeichen für Probefahrten oder Transport innerhalb Deutschlands. Dafür benötigen Sie eine Kurzzeitversicherung (meist nur Kfz-Haftpflicht) und ebenfalls einen eVB-Code. Die Versicherung gilt exakt für die Dauer des Kurzzeitkennzeichens. Viele Versicherer berechnen keine zusätzlichen Gebühren, wenn Sie anschließend eine reguläre Police bei ihnen abschließen (der eVB-Code wird dann in den Hauptvertrag integriert). Die Bedingungen können jedoch variieren – klären Sie dies daher im Voraus.
  • Ausfuhrkennzeichen – „rote“ Exportkennzeichen für die Ausfuhr eines Fahrzeugs ins Ausland (außerhalb der EU). Die Gültigkeit wird bei der Beantragung festgelegt und beträgt in der Regel einige Wochen – maximal etwa 30 Tage. Für Ausfuhrkennzeichen wird eine Versicherung für den gesamten Zeitraum der Kennzeichenlaufzeit abgeschlossen.

Fazit: Wenn Sie nun wissen, wie der eVB-Code funktioniert und welche Besonderheiten bei Kurzzeit- oder Ausfuhrkennzeichen zu beachten sind, können Sie die passende Versicherung auswählen. Dafür eignet sich ideal der untenstehende Online-Vergleichsservice. Er hilft Ihnen, schnell eine günstige Police zu finden und sofort Ihren elektronischen eVB-Code zu erhalten.

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2) Export-Unterlagen: Inhalt & Anforderungen

A. Export-Kaufvertrag (Export-Kaufvertrag)

  • Vollständige Daten von Verkäufer/Käufer (bei Unternehmern USt-IdNr./Steuernummer, ggf. Handelsregister).
  • Fahrzeugdaten: Marke/Modell, VIN, Baujahr, Laufleistung, Farbe/Ausstattung, Zulassungsbescheinigung.
  • Zustand/Defekte, Klausel gekauft wie besichtigt / ohne Garantie – nur rechtmäßig im B2B-Bereich.
  • Preis, Währung, Zahlungsbedingungen (Anzahlung, SEPA/SWIFT), ggf. Incoterms; Gefahrenübergang.
  • Export in Drittland als Ziel (für USt-Befreiung bzw. §25a UStG je nach Fallkonstellation).

B. Export-Rechnung

  • Verkäufer/Käufer mit vollständigen Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr.
  • Rechnungsdatum und -nummer, Positionsbeschreibung inkl. VIN, Lieferdatum.
  • Steuervermerk: Umsatzsteuerfrei als Ausfuhrlieferung gem. §4 Nr.1a i.V.m. §6 UStG (oder Differenzbesteuerung §25a UStG).
  • Zahlungs-/Lieferbedingungen, Währung; ggf. Nummer der Ausfuhrkennzeichen.

C. Ausfuhranmeldung (ATLAS / IAA-Plus)

  • Elektronische Meldung bei der Ausfuhrzollstelle; EORI des Exporteurs erforderlich.
  • Kernfelder: Exporteur (EORI), Empfänger/Zielland, Warenbeschreibung (Fzg. mit VIN, TARIC), Rechnungswert, Zollstellen, Ausfuhrweg, Ausfuhrkennzeichen.
  • Nach tatsächlicher Ausfuhr: Ausgangsvermerk (AGV) – maßgeblicher Exportnachweis für die USt-Befreiung.
  • Das ABD allein ist kein Ausfuhrnachweis; elektronische Nachrichten 10 Jahre aufbewahren.

3) Ablauf „schlüsselfertig“ (Merkkarte)

  1. Abmeldung beim Verkäufer.
  2. Ausfuhrkennzeichen + Versicherung beantragen (für grenzüberschreitende Fahrt).
  3. Elektronische Ausfuhranmeldung (IAA-Plus/ATLAS) mit Fahrzeug- und Kennzeichendaten.
  4. Ausreise/Verladung aus der EU.
  5. AGV empfangen und als Exportnachweis archivieren.

4) Vorlagen (sofort einsetzbar)

Download: Kaufvertrag (DE) Download: Export-Rechnung Download: Öffentliche Angebotsbedingungen (PDF)

Vorschau: Export-Kaufvertrag
EXPORT-KAUFVERTRAG (FAHRZEUG)

1. Parteien
Verkäufer: XXXXX (Name/Firma, Anschrift, USt-IdNr./St.-Nr. XXXXX, HR XXXXX falls vorhanden)
Käufer: XXXXX (Name/Firma, Anschrift, Ident.-Daten)

2. Vertragsgegenstand
Fahrzeug: Marke/Modell XXXXX, VIN XXXXX, Baujahr XXXXX, Laufleistung XXXXX km, Farbe/Ausstattung XXXXX.
Zustand: gebraucht; bekannte Mängel: XXXXX. Besichtigung durch Käufer/Beauftragten erfolgt.

3. Preis & Zahlung
Kaufpreis: XXXXX EUR. Zahlungsbedingungen: XXXXX (SEPA/SWIFT/Bar, Anzahlung).

4. Gefahrübergang & Übergabe
Gefahrübergang bei tatsächlicher Übergabe an Käufer/Spediteur (Incoterms XXXXX). Übergabedokumente: ZB I/II, Serviceheft (falls vorhanden), Schlüssel (XXXXX Stk.).

5. Export / Zoll
Ausfuhr in ein Drittland beabsichtigt. Ausfuhrkennzeichen: XXXXX (falls bereits vorhanden).
Zollabwicklung durch Käufer, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

6. USt
USt-frei als Ausfuhrlieferung (§4 Nr.1a i.V.m. §6 UStG) / oder Differenzbesteuerung §25a UStG – korrekte Variante angeben.

7. Gewährleistung & Haftung
B2B: verkauft wie besichtigt, ohne Gewährleistung (im Rahmen des Gesetzes).
B2C: zwingende Verbraucherrechte nach deutschem Recht.

8. Recht & Gerichtsstand
Deutsches Recht. Gerichtsstand: XXXXX.

Unterschriften: Verkäufer __________ Käufer __________ Datum/Ort XXXXX
Vorschau: Export-Rechnung
Rechnung Nr. XXXXX
Aussteller/Verkäufer: XXXXX (Name, Anschrift, USt-IdNr./St.-Nr. XXXXX, HR XXXXX)
Empfänger/Käufer: XXXXX (Name, Anschrift, ggf. USt-IdNr.)

Rechnungsdatum: DD.MM.YYYY
Liefer-/Leistungsdatum: DD.MM.YYYY

Position: Gebrauchtfahrzeug XXXXX, VIN XXXXX, Baujahr XXXXX, km XXXXX
Menge: 1    Einzelpreis: XXXXX EUR    Gesamt: XXXXX EUR

Steuervermerk:
Umsatzsteuerfrei als Ausfuhrlieferung gem. §4 Nr.1a i.V.m. §6 UStG.
(oder: Differenzbesteuerung nach §25a UStG)

Zahlungsbedingungen: XXXXX
Bank (IBAN/BIC): XXXXX
Hinweis: Ausfuhrkennzeichen Nr. XXXXX (falls vorhanden)
Öffentliche Angebotsbedingungen (Website) — Kurzfassung
ÖFFENTLICHE ANGEBOTSBEDINGUNGEN FÜR PRÜF-/KAUFBEGLEITUNG

1. Leistungsinhalt: visuelle & OBD-/Lackschichtprüfung, Foto/Video, Bericht & Empfehlung; optional Verhandlung, Dokumente, Lieferung.
2. Keine Garantie für das Kaufobjekt: wir sind nicht der Verkäufer; unsere Einschätzung gilt zum Prüfdatum; Kaufentscheidung liegt beim Kunden.
3. Haftungsbegrenzung: bis zur Höhe des gezahlten Honorars, außer Vorsatz/grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben/Gesundheit (deutsches Recht).
4. Vergütung/Storno: gemäß Seite „Preise“.
5. Recht/Gerichtsstand: deutsches Recht, Potsdam. Impressum/Datenschutz siehe Website.
  • ATLAS-Ausfuhr / IAA-Plus: elektronische Ausfuhranmeldung, Portal & Handbücher.
  • EORI für Ausfuhranmeldungen: Beantragung & Zweck.
  • Exportnachweis für USt: Ausgangsvermerk (AGV), Aufbewahrungspflichten.
  • Kurzzeitkennzeichen: eVB, TÜV, Nutzungseinschränkungen.
  • Ausfuhrkennzeichen: Voraussetzungen, Gültigkeit, Beantragung in der Zulassungsstelle.
  • Zollrechner (Import in die Ukraine): mdoffice.com.ua

Hinweis: Diese Informationen dienen der Praxis und ersetzen keine Rechtsberatung. Prüfen Sie die Vorgaben Ihrer Zollstelle und Kommune.

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WICHTIG: KFZ-ZULASSUNG UND KENNZEICHEN IN DEUTSCHLAND

Die Zulassung von Fahrzeugen und die Ausgabe von Kennzeichen in Deutschland erfolgt ausschließlich durch die zuständige Kfz-Zulassungsstelle (Kfz-Zulassungsbehörde) an Ihrem Wohnort bzw. die nächstgelegene Behörde – auch bei Kurzzeit- und Exportkennzeichen.

So läuft der Zulassungsprozess in der Regel ab:

  • Sie buchen online einen Termin (in einigen Städten sind auch Warteschlangen ohne Termin möglich);
  • Sie erscheinen zum vereinbarten Zeitpunkt mit den Original-Fahrzeugpapieren und Ihrem Ausweisdokument;
  • die genaue Dokumentenliste hängt davon ab, ob Sie Dauer-, Kurzzeit- oder Exportkennzeichen beantragen.

Für reguläre Dauerkennzeichen werden in der Regel benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugpapiere);
  • gültige HU/TÜV-Bescheinigung;
  • elektronische Versicherungsbestätigung eVB-Nummer Ihrer Versicherung;
  • eine aktuelle Meldebescheinigung (Wohnsitzbestätigung);
  • ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung der Kfz-Steuer.

Für Exportkennzeichen muss das Fahrzeug in der Regel persönlich vorgeführt werden (Prüfung der Fahrgestellnummer/VIN und Aggregate), es ist eine gültige HU/TÜV sowie eine Versicherung für den gewünschten Zeitraum und die Zahlung der entsprechenden Steuern und Gebühren erforderlich.

Was wir NICHT anbieten:

  • wir geben keine Kennzeichen aus und prägen sie nicht selbst;
  • wir nehmen keine Fahrzeugzulassungen im eigenen Namen vor;
  • wir verkaufen keine Versicherungen und sind keine Versicherungsgesellschaft.

Was wir als begleitende Serviceleistung anbieten:

  • Online-Terminvereinbarung bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle;
  • Begleitung zur Kfz-Zulassungsstelle in Berlin als Dolmetscher und Unterstützung vor Ort;
  • Überprüfung, ob alle erforderlichen Unterlagen vor dem Termin vollständig sind;
  • Erläuterung, wo und wie Sie eine eVB-Nummer / Versicherung erhalten können, wenn Sie dies nicht wissen.

Unsere Vergütung ist eine Bezahlung für unsere Arbeitszeit und Begleitung. Alle amtlichen Gebühren (Zulassung, Kennzeichenschilder, Versicherung, Steuern) zahlen Sie separat und direkt an die jeweiligen Stellen.

Falls Sie unsere Unterstützung in einer anderen Stadt in Deutschland benötigen (außerhalb Berlins) — einschließlich Terminorganisation bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle und Begleitung während des gesamten Kennzeichen-Prozesses — beträgt die Servicepauschale 200 € (für unsere Hauptleistung) + 1,5 €/km bis zu der Stadt, in der die Zulassung durchgeführt wird. Dies deckt die Transportkosten ab. Für eine frühzeitige Buchung schreiben Sie uns bitte über WhatsApp.

Werbung / Affiliate*

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FAQ: Häufige Fragen zum Auto-Export

Darf ich mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland fahren?

Nein. Kurzzeitkennzeichen sind offiziell für Fahrten innerhalb Deutschlands gedacht. Für Ausreisen aus der EU benötigen Sie Ausfuhrkennzeichen.

Wie lange gelten Ausfuhrkennzeichen?

In der Praxis häufig etwa ein Monat (abhängig von Versicherung/TÜV und kommunalen Vorgaben). Bitte bei Ihrer Zulassungsstelle nachfragen.

Welcher Exportnachweis gilt für die Umsatzsteuer?

Ausgangsvermerk (AGV) als elektronischer Ausgangsnachweis. Das ABD ist allein kein Exportnachweis.

Unterstützen Sie bei ATLAS/IAA-Plus?

Ja. Wir bereiten die Daten vor/reichen ein, beschaffen den AGV und stellen den Dokumentensatz zusammen.

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